Nutzung der Interimsräume

Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, fanden bereits die ersten Veranstaltungen (unsere Geburtstagsfeier, Vorstandstreffs) in unseren Interimsräumen statt. Auch wenn die räumliche Situation nun anders als in unserer „eigenen“ Werkstatt ist, so waren die Veranstaltungen doch sehr schön und es gab wieder das „Makerspace-Gefühl“. :slight_smile:

Für die derzeitigen Räumlichkeiten gelten für uns nun neue Nutzungsbedingungen, über die wir
euch hier informieren:

Nutzungszeiten

Ab dem 01. Juni 2026 dürfen wir die Räumlichkeiten so nutzen:

  • bis zu 3 x im Monat dienstags, in der Zeit von 18 - 21 Uhr (3 Std.)
  • jeweils mittwochs, in der Zeit von 17 - 21 Uhr (4 Std.), und
  • 1 x im Monat an einem Samstag, in der Zeit von 10 - 15 Uhr (5 Std.)

… mit der Außnahme von gesetzl. Feiertagen in NRW.

Die Schlüssel für die Aufenthaltsräume werden wieder unter den aktiven Mitgliedern / jenen, die einen Termin betreuen, verteilt. Für die Lagerräume haben wir Nuki Schlösser, die über eine App bedient werden können. Die Infos dazu werden beim Verteilen der Schlüssel weitergegeben.

Nutzungsart

Wir dürfen handwerkliche Tätigkeiten und Unterrichtungen sowie Sitzungen unserer Mitglieder durchführen. Während unserer Nutzungszeiten dürfen wir die gleichgeschossigen WCs nutzen.

Nutzungsverhalten

Am Ende der Nutzungszeit müssen wir die Räume verlassen und darauf achten, dass das Licht in den Räumen und WCs ausgeschaltet sowie die Außen-/Zugangstüren zum Gebäude geschlossen sind. Außerdem müssen wir sicherstellen, dass sich keine unbefugte Person mehr im Gebäude befindet.

A)
Als Nutzer sind wir verpflichtet,

  1. die überlassenen Räume und Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
  2. die genutzten Räume nach jeder Nutzung besenrein zu hinterlassen.
  3. Brandschutz- und Sicherheitsvorgaben zu beachten,
  4. Schäden oder besondere Vorkommnisse unverzüglich zu melden,
  5. ggf. notwendige Genehmigungen (z. B. GEMA) eigenständig einzuholen.

B)
Uns ist das Mitbringen und Verzehren von Speisen und Getränken nicht gestattet, ausgenommen sind nichtalkoholische Getränke in Kunststoff-Flaschen (keine Glasflaschen).

C)
Die Hausmeister/innen oder sonst von der Stadt Gütersloh beauftragte Personen üben das Hausrecht
über die Räumlichkeiten aus und sorgen für die Einhaltung dieser Nutzungsordnung. Ihnen ist durch
uns jederzeit Zutritt zu gewähren und Folge zu leisten.

Uns ist es im gesamten Webereigebäude verboten

  • zu Rauchen (in Form von Tabakerzeugnissen wie auch elektronische Zigaretten, Shishas, o.ä.),
  • offenes Feuer zu erzeugen oder Funkenflug zu verursachen, zu Grillen o. ä.,
  • Nebelmaschinen oder ähnliche Geräte zu benutzen,
  • Pyrotechnik oder elektronische Geräte zur Flammen,- Rauch,- oder Blitzbildung zu benutzen,
  • starke Wärmestrahlung zu erzeugen, z. B. durch Aufstellung zusätzlicher Heiz- oder Gasgeräte, o.ä.,
  • gesundheitsgefährdende Gase oder anderer Geräte, die geeignet sind, gesundheitliche Schäden herbeizuführen, einzusetzen,
  • Tiere mitzubringen,
  • Fahrräder, motorbetriebene Fahrzeuge und ähnliche Beförderungsmittel (z. B. E-Scooter) mitzunehmen und abzustellen; diese sind nur an den dafür bestimmten Plätzen außerhalb des
    Gebäudes abzustellen.
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Hier ist die Umfrage für die Patenschaften der Öffnungszeiten