muhaha - Lasercutter - LEADER GT8

Dies Jahr möchte ich als große Förderung das Thema Lasercutter angehen.
Zum einen ein Austausch unseres CO2-Lasers (~5.500 €) und zum anderen und mehr optional die Erweiterung um einen MOPA Laser (~6.000 €) zum farbigen gravieren von Metall.

Als Förderprogramm kommen die Kleinprojekte bis 20.000 € vom LEADER GT8 infrage.

Als Buzzwords für den Förderantrag fällt mir spontan folgendes ein:

  • offene Werkstatt
  • Brandschutz
  • MINT
  • Kreativität
  • kreativraum @ MAKERSPACE GT
  • Spielmobil Borgholzhausen (ebenfalls vom LEADER GT8 gefördert)
  • MINT Wochen Stadtbibliothek Gütersloh
  • Architektur Student*innen

Ich erwarte, dass die Fördermodalitäten für 2026 in Kürze veröffentlicht werden und ähnlich wie die für 2025 sind. Daher sollten wir schon gut vorbereitet sein, wenn es losgeht.

Fördermodalitäten 2025

Die LEADER-Region GT8 ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.

  • Bewerbungszeitraum: 28.01.2025 - 28.02.2025

  • Förderquote: 80 % der förderfähigen Kosten

Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:

  • Juristische Personen des privaten Rechts
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:

  • Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
  • Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien

Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
  • Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
  • Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
  • Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
  • Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
  • Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)

Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:

  • Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
  • Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt

Haben Sie eine Idee, die den ländlichen Raum stärkt? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und gestalten Sie die Zukunft der Region GT8 aktiv mit!

Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung Ihrer Fördermöglichkeiten vor Einreichung eines Förderantrages mit unserem Regionalmanagement der LEADER-Region GT8 (c/o projaegt gmbh), Alexander Jaegers, in Verbindung. Er ist telefonisch unter der Festnetznummer 02561 917169 - 3 und der Mobilnummer 0178-455 4509 sowie per Mail an regionalmanagement@gt-acht.de erreichbar.

Alle notwendigen Dokumente finden Sie unter www.leader-gt8.de/downloads.

Jedes Projekt, dass ich betreue, braucht einen Namen und ich finde muhaha passt zu Laser und noch mehr, wenn es darum geht Geld damit zu bekommen :grin:

Das liest sich gut!

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Dann sollten wir aber parallel auch über einen neuen Filter/eine neue Luftabsaugung nachdenken.

Der Hersteller nennt 540 m³/Stunde an Abluftvolumen. Da wird unser xTool-Filter mit 150m³/Stunde maßlos überfordert sein. M.E. wird auch keine weitere Vorfilterung etwas bringen, solange die Absaugleistung so schwach ist. Wenn es zu dieser geförderten Anschaffung kommt sollten wir unseren xTool-Filter wieder verkaufen und einen Restwert vereinnahmen.

OMTech hat einen Rauchabsauger für 499 Euro mit 467 m³/Stunde Leistung im Programm [300W Rauchabsauger mit 4-Schichten-Filter für Lasercutter – OMTech DE]. Ob das ausreichen würde müsste recherchiert werden.

In der Gerätebeschreibung (90 W CO Laser …) des Herstellers wird als erforderliches Zubehör ein Wasserkühler genannt. Wird dafür unser (neuer) Kühler ausreichen?

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In der Aufstellung der Fördermodalitäten steht unter Besonderheit:

Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:

  • Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
  • Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt

Hier sehe ich ein Problem mit unseren heutigen Öffnungszeiten. Eine „uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit“ und ein „signifikanter öffentlicher Nutzen der das Eigeninteresse … überwiegt“ wird nicht abgedeckt mit (Zitat von unserer Webseite) "aber letztendlich sind wir nur dann offen, wenn ein Mitglied auch Lust hat zu basteln".

Nicht nur in diesem Zusammenhang müssen wir dringend das Thema Öffnungszeiten unseres Makerspace diskutieren und neue Ansätze finden. Diesen TOP erwarte ich in der nächsten Mitgliederversammlung.

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Parallel zu einer möglichen Erweiterung unseres Maschinenparks sollten wir das Thema Raumsuche für u.a. einen geeignet großen Maschinen-/Werkraum „für schmutzbehaftete Arbeiten“ forcieren. Ist m.E. auch ein Thema für die nächste Mitgliederversammlung.